Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen Silber
Der Lehrgang vermittelt sachgemäße Kenntnisse und Fertigkeiten in der Rettung Ertrinkender sowie die Durchführung von Erste Hilfe- und lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Die Teilnehmer lernen Gefahren zu erkennen, diesen ggf. vorzubeugen und sich situationsgerecht zu verhalten.
Kontakt
Holger Hammer
Abteilung Nationale
Hilfsgesellschaft
Telefon 02241 5969-7930
Telefax 02241 5969-7909
Lehrgangsdauer- und zeiten:
Mitteilung auf Anfrage.
Lehrgangskosten:
Mitteilung auf Anfrage.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 15 Jahren,
- Körperliche und geistige Eignung,
- Nachweis der Erste-Hilfe-Kenntnisse, nicht älter als 2 Jahre.
Lehrgangsgültigkeit:
Das Rettungsschwimmabzeichen an für sich besitzt kein Gültigkeitsdatum, eine Auffrischung in bestimmten Intervallen kann jedoch sinnvoll sein.
Prüfungsbedingungen:
400 Meter Schwimmen, davon 50 Meter Kraul, 150 Meter Brust und 200 Meter in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit. | max. 15 Minuten |
300 Meter Schwimmen in Kleidung, anschließend im Wasser entkleiden. | max. 12 Minuten |
Sprung aus 3 Meter Höhe. | - |
25 Meter Streckentauchen. | - |
Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts mit dreimaligen Heraufholen eines 5 Kilogramm schweren Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes. | 3 Minuten |
50 Meter Transportschwimmen: Schieben. | 1:30 Minuten |
Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus Halsumklammerung und Halswürgegriff von hinten. | - |
50 Meter Schleppen, beide Partner in Kleidung, je 1/2 Strecke mit Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Schleppgriff nach Flaig oder Seemannsgriff). | 4 Minuten |
Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie Durchführung der Wiederbelebung. | - |
Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: • 20 Meter Anschwimmen in Bauchlage, • Abtauchen auf 3 bis 5 Meter Wassertiefe, • Heraufholen eines 5 Kilogramm schweren Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen, • Lösen einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff, • 25 Meter Schleppen, • Anlandbringen des Geretteten, • 3 Minuten Vorführung der Wiederbelebung. | - |
Nachweis folgender Kenntnisse: • Gefahren am und im Wasser, • Hilfe bei Bade-, Boots-, und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung), • Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen, • Rettungsgeräte, • Aufgaben des DRK, insbesondere der Wasserwacht und des Wasserrettungsdienstes. | - |
